Foto: Georg Brormann
Sitzung im Bürgersaal von Kranichstein während der Planungsphase 2003

Wie werde ich Mitglied bei WohnSinn eG?

Mitglied bei WohnSinn eG wird, wer kurzfristig oder in Zukunft eine Wohnung der Genossenschaft nutzen möchte. Es gibt zwei Wege zur Mitgliedschaft:

  1. Wer in eine freie Wohnung einer Hausgemeinschaft einziehen möchte oder Mitglied einer Planungsgemeinschaft ist, die unter dem Dach der Genossenschaft bauen will, braucht eine Empfehlung der Haus- bzw. der Planungsgemeinschaft. Diese informiert über die Regeln der jeweiligen Gemeinschaft und die Rechten und Pflichten in der Genossenschaft.
    Falls die Bewerberin bzw. der Bewerber eine Empfehlung als zukünftige/r Mitbewohner/in erhalten hat, gibt sie / er auf dem Formblatt der Genossenschaft eine Beitrittserklärung ab.
    Auf dieser Grundlage erteilt der Vorstand seine Zustimmung zur Aufnahme in die Genossenschaft.
    Auf der nächsten Generalversammlung stellt sich das neue Mitglied vor.
  2. Wer in Zukunft in eine Wohnung der Genossenschaft einziehen möchte, aber nicht Mitglied einer Planungsgemeinschaft ist, gibt auf dem Formblatt der Genossenschaft eine Beitrittserklärung ab.
    Er besucht mindestens ein Plenum einer Hausgemeinschaft, um sich über die Praxis der Selbstverwaltung bei WohnSinn eG kundig zu machen.
    Außerdem wird er vom Vorstand in einem Gespräch ausführlich über die Rechte und Pflichten eines Mitglieds in der Genossenschaft informiert. Danach gibt der Vorstand seine Empfehlung zur Aufnahme ab.
    Die Genossenschaft entscheidet in ihrer nächsten Generalversammlung über die Aufnahme.

Das neue Mitglied hat unmittelbar ein Eintrittsgeld von 50 € und eine Pflichteinlage in Höhe von 750 € an die Genossenschaft zu zahlen. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang der Pflichteinlage. Falls die Einzahlung der Pflichteinlage als Ratenzahlung vereinbart wurde, was in Ausnahmefällen möglich ist, beginnt die Mitgliedschaft mit dem Eingang der ersten Rate der Pflichteinlage.

Bei Bezug einer Wohnung werden in der Regel weitere, sog. wohnungsbezogene Pflichteinlagen fällig.

Falls Sie Mitglied werden wollen, können Sie einen formlosen Antrag über Email stellen. Wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf. - E-Mail:

Wie beende ich die Mitgliedschaft bei WohnSinn eG?

Die Mitgliedschaft bei WohnSinn eG kann nur gekündigt werden, wenn keine Wohnung der Genossenschaft genutzt wird.

Die Kündigung erfolgt schriftlich zum Ende eines Jahres.

Danach besteht eine Kündigungsfrist von einem Jahr.

Die Pflichteinlage für die Mitgliedschaft ist mit Feststellung der Bilanz dieses Jahres auszuzahlen. Dies ist in der Regel im Juni des folgenden Jahres der Fall.

Beispiel: Die Kündigung wird im Juni 2005 schriftlich zum Ende des Jahres 2005 erklärt. Die Kündigungsfrist läuft ein Jahr bis zum 31.12.2006. Die Genossenschaft zahlt das Geschäftsguthaben bis spätestens zum 30.06.07 zurück.

Eine frühere Auszahlung der Pflichteinlage für die Mitgliedschaft kann nur erfolgen, wenn eine Übertragung der Pflichteinlage auf ein neu eintretendes Mitglied beantragt und vom Vorstand genehmigt wird.