Ich werde euch alles erklären!

FAQ - frequently asked questions

Häufig gestellte Fragen zu WohnSinn eG

Warum habt ihr eine Genossenschaft gegründet?

Weil wir im Zeitraum von 1993 bis 1998 keinen Bauträger gefunden haben, der auf der Basis unserer Mitbestimmungswünsche ein Projekt in Darmstadt mit der WohnSinn Gruppe realisieren wollte.
Die Rechtsform der Genossenschaft ist uns bis heute die angemessenste, um eigentumsähnliche Dauerwohnrechte, Sozialen Wohnungsbau und freifinanzierte Mietwohnungen (Dauernutzungsrechte) mit Gemeinschaftsräumen, gemeinsam und gleichberechtigt zu bewirtschaften (siehe Genossenschaft).

Warum habt ihr eine so große Baugruppe gewollt?

Durch die Vielzahl der Haushalte (WS1 39 WE und WS2 34 WE) ist es möglich, dass sich genügend Untergruppen bilden können, wobei möglichst jeder Haushalt passende Partner finden kann. Die gewollt heterogene Gruppe kann nicht von Einzelnen so schnell oder nachhaltig blockiert werden. Es ergeben sich neue Kontakte und Erfahrungen, denen man vorher keine Chance gegeben hätte.

Wie habt ihr das Projekt finanzieren können?

Für einige Wohnungen haben wir Dauerwohnrecht an Genossenschaftsmitglieder verkauft. Das heißt, jeder musste seine Wohnung selbst finanzieren und den Kaufbetrag an die Genossenschaft zahlen.
Für die Sozialwohnungen gab es zu 85% Kredite von Stadt und Land zu sehr niedrigen Zinsen. Für die restlichen 15% haben wir einen Bankkredit aufgenommen, Mietereinlagen eingesetzt, private Kleindarlehn geworben und eine Bürgengemeinschaft für die GLS-Bank aufgebaut. Die freifinanzierten Mietwohnungen werden über Genossenschaftsanteile der Mieter, private Kleindarlehn und Bankdarlehn an die Genossenschaft finanziert.

Was bedeutet ein Dauerwohnrecht nach WEG kaufen?

Gesetz über das Wohnungseigentum und
das Dauerwohnrecht

Bei WohnSinn heißt das, den Kaufpreis (gleich Baupreis) an die Genossenschaft zahlen. Dafür wird man wirtschaftlicher Eigentümer der Wohnung (Grundbucheintragung des DWR). Das Dauerwohnrecht kann verkauft oder auch vererbt werden (nur an Genossenschaftsmitglieder). Die Genossenschaft bleibt juristischer Eigentümer der Wohnung.

Gab es Fördermittel zur Umsetzung des Projekts?

Das Grundstück konnte in Erbpacht von der Stadt Darmstadt gepachtet werden. Für die behindertenfreundliche Ausstattung und das Bauen für junge Familien wurde der Erbpachtzins von der Stadt Darmstadt im selben Maß reduziert wie für die Reihenhauserwerber nebenan. Die Stadt Darmstadt und das Land Hessen förderten den sozialen Wohnungsbau im Rahmen der üblichen Förderrichtlinien. Allerdings übernahm die Stadt Darmstadt Bürgschaften für die anderen Darlehn der Sozialmietwohnungen. Außerdem war es für die Nicht-Auto-Halter förderlich, dass im Quartier bei Nachweis einer Auto- Frei-Erklärung kein Stellplatz finanziert werden muss.

Gab es wichtige Unterstützer für das Projekt?

Das Büro Faktor 10 Darmstadt bei der Planung, Baufinanzierung und Bauausführung, ein guter Notar für juristische Fragen. Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Darmstadt beim Themenfeld sozialer Wohnungsbau.

Warum generationenübergreifend wohnen?

Die Menschen, die an der Planung teilhatten, wollten alle Altersgruppen im Projekt haben, um Unterstützung und Teilhabe in allen Lebensphasen zu sichern bzw. zu ermöglichen. Viele erleben das Zusammenleben verschiedener Generationen als bereichernd.

Wer wohnt bei WohnSinn?

Wir wollen altersmäßige und soziale Mischung und haben dafür in der Planungsphase Festlegungen getroffen:
1/3 der Wohnungen soll für Familien mit Kindern entstehen,
1/3 für Paare und Singles unter 55 Jahren,
1/3 für Paare und Singles über 55 Jahren.
10 % der Hausbewohner sollen Menschen mit Migrationshintergrund sein.
10 % der Bewohner sollen Menschen mit Behinderungen sein.
Ein Drittel der Wohnungen sollten Sozialmietwohnungen werden und mindestens
ein Drittel frei finanzierte Mietwohnungen.
Zur Zeit (Stand: Nov. 2011) hat WS1:
25 Dauerwohnrechte (davon 2 rollstuhlgerecht) verkauft und
13 Mietwohnungen im Sozialen Wohnungsbau (davon 6 rollstuhlgerecht) sowie
eine frei finanzierte Mietwohnung.
Die Quoten bzgl. Menschen mit Behinderung und Altersgruppen konnten ungefähr realisiert werden.
WS2:
14 Dauerwohnrechte (davon eine rollstuhlgerecht)
11 öffentlich geförderte Wohnungen (davon 4 rollstuhlgerecht)
9 frei finanzierte Mietwohnungen

Wie konnte WohnSinn so viele Familien für das Wohnprojekt gewinnen?

Wichtig war es, die Vorteile für Familien mit Kindern in einem solchen Projekt und in diesem Wohngebiet mit Öffentlichkeitsarbeit herauszustellen. Ein kleiner Anfangskern von Familien machte Eigenwerbung in seinem Umfeld, um weitere Mitstreiter aus dieser Lebensphase zu gewinnen. Die Familien brachten ihre Wünsche (familiengerecht) in der Planungsphase ein.

Wie gestaltet sich das Zusammenleben von Jung und Alt?

Es gibt Verbindungen auf der Basis von geschlossenen Freundschaften, Sympathien, bei denen sich ein Austausch zur Lebenshilfe heraus gebildet hat (Kinderbetreuung, Unterstützung in schwierigen Lebenslagen, Austausch beim Kochen usw.).
Die auftretenden Konflikte durch unterschiedliche Nutzungserwartungen werden über das Plenum (oder auch in einem Kinderplenum) transparent gemacht und mit gemeinsam beschlossenen Vereinbarungen (Innenhofnutzung, Ruhephasen usw.) möglichst einer allgemein akzeptierten Regelung zugeführt.
Generationenübergreifendes Wohnen ist ohne Konflikte nicht denkbar und bedarf auf allen Seiten der Kompromissbereitschaft. Diese Wohnform ist kein Altersruhesitz.

Welche Empfehlungen könnt ihr für den Gruppenprozess während der Planungsphase geben?

Es ist wichtig, so frühzeitig wie möglich Festlegungen für das Projekt zu treffen (Bauweise, Gruppengröße, Ort usw.), das gibt der Gruppe und zukünftigen Interessenten eine klare Orientierung und es wird nicht alles über die Jahre immer wieder neu diskutiert. Um die Ernsthaftigkeit der Bewerber zu sichern, ist es wichtig, frühzeitig auch finanzielle Verpflichtungen einzufordern. Die Interessenten sollten möglichst direkt Planungsaufgaben (Finanzen, Baukörper, Öffentlichkeitsarbeit usw.) mit übernehmen. Es sollte zu den Versammlungen Einladungen mit Tagungsordnung geben, ein Protokoll sollte verfasst und an alle Interessenten verschickt werden. Es muss ein Entscheidungsprinzip festgelegt werden (Konsens, Mehrheitsentscheidung oder anderes).
Bereits in der Phase der Gruppenbildung und in der Planungsphase ist es unterstützend, durch „soziale Events“ (Kochen, Ausflüge, etc.) die Gruppe zu festigen. Diese Liste ist nicht vollständig.

Warum habt ihr ein Passivhaus gebaut?

Weil wir möglichst weitgehend ressourcenschonend wohnen wollten.
Weil es uns wichtig war, die Nebenkosten des Wohnens gerade für das Alter mit knapper Rente kalkulierbar zu halten.
Weil es wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wie erledigt ihr die anstehenden Arbeiten und wie entscheidet ihr bei WohnSinn?

Der von der Generalversammlung (GV) der Genossenschaft gewählte Vorstand ist geschäftsführend tätig.
Der von der GV gewählte Aufsichtsrat vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Vorstand und kontrolliert dessen Arbeit.
Die Hausgemeinschaften wählen jeweils einen Bewohnerrat (BWR) und alle BewohnerInnen sollen in wenigstens einer der Arbeitsgruppen mitarbeiten oder eine Einzelaufgabe übernehmen.
Es gibt Einzelbereiche, für die nur ein Hausbewohner verantwortlich ist (z. B. Mülltonnen herausstellen, Putzplan erstellen usw.).
Die AGs oder einzelne Zuständige legen Wünsche oder Vorschläge dem Bewohnerrat vor, der die Wünsche und Vorschläge ins Plenum (alle HausbewohnerInnen) bringt,
oder sie werden von einer AG oder einer/m einzelnen MitbewohnerIn direkt im Plenum vorgebracht und erörtert.
Nach erster Diskussion wird in der nächsten Plenumssitzung über Anträge nach Mehrheitsprinzip entschieden.
Zum Plenum wird mit Tagesordnung eingeladen (WS1). Von jedem Plenum geht ein Protokoll an alle BewohnerInnen.
Die Plena finden bei WS1 einmal im Monat, bei WS2 alle 14 Tage statt.

Arbeitsgruppen (AG) sind:
WS 1
  • AG Hausverwaltung/Nebenkosten
  • AG Hauserhaltung
  • AG Gemeinschaftsräume
  • AG Außenanlagen
  • AG Gemeinsinn
  • AG Kultur und Kommunikation
  • AG Jugend
  • AG Kinder
Übergreifend:
  • Werkstatt Älter Werden (WS1+2)
  • AG Homepage
  • AG Führungen (WS1+2)
  • RunderTisch / K6 / Förderverein
  • Abordnung „Leben in K6“ (Quartierstreff)
WS 2

Welche Gemeinschaftsräume wurden umgesetzt und haben sie sich bewährt?

Die Hausprojekte haben jeweils einen Versammlungsraum mit angeschlossener Küche umgesetzt.

Darüberhinaus gibt es bei WS 1:
  • 2 Gästezimmer
  • 1 Appartement
  • 1 Büro mit Tagungsraum (für WS1 und WS2)
  • 2 Wasch- und Trockenräume
  • Werkstatt
  • Gemeinschaftsbad mit Sauna
  • Jugendraum
  • Kinderkreativraum
  • Große gemeinschaftliche Dachterrasse
  • Sitzplatz im Innenhof
WS 2 hat darüberhinaus:

Gemeinschaftsräume sind die Begegnungsflächen in Bezug auf gemeinsame Nutzung (Feste, Essen, Kulturveranstaltungen, Sitzungen usw.). Sie stiften Verbindungen, weil sie Gemeinschaftseigentum sind und alle in die Ausstattung und Nutzungsregelungen eingebunden werden. Die Gemeinschaftsräume ermöglichen Zusammenkünfte, gemeinsames Erleben, Verabredungen und sind damit wichtiger Bestandteil der Hausgemeinschaft. Die Nutzungsintensität ist unterschiedlich, aber wir könnten höchstens auf einen der Räume verzichten.
Vor allem die Veranstaltungen in den beiden großen Gemeinschaftsräumen (Kino, Kultur, Kneipe, Veranstaltungen etc.) sind wichtiger Bestandteil des Gemeinschaftslebens.

Was würdet ihr im Nachhinein anders machen?

Wir würden versuchen, bei der Baufinanzierung nicht nur die reinen Baukosten anzusetzen, sondern darüberhinaus einen Betrag anrechnen, der für zukünftige noch zu erledigende Arbeiten zur Komplettierung des Projekts zur Verfügung stehen würde. Nach dem Einzug ist es schwieriger, alle BewohnerInnen zusätzlich an weiteren Maßnahmen finanziell zu beteiligen.
Es ist wichtig, dass sich die Genossenschaft ein Vorkaufsrecht auf die Dauerwohnrechte sichert, um die Belegung des Hauses weiterhin steuern zu können.
Alle Wohnungen sind sehr individuell gestaltet. Das erschwert bei Wechsel den Verkauf oder die Vermietung. Das ist nicht unbedingt sinnvoll.