Genossenschaft WohnSinn

Die Genossenschaft WohnSinn

WohnSinn eG ist ein Dach für selbstverwaltete Hausgemeinschaften in Darmstadt und hat bislang drei Gebäude mit jeweils 39, 34 und 43 Wohnungen in Darmstadt gebaut. Ein viertes Gebäude mit 40 Wohnungen ist derzeit im Bau.
Alle Gebäude sind barrierearm erschlossen und besitzen Gemeinschaftsräume für Aktivitäten der Hausgemeinschaft und private Feiern. Durch energiesparende Passivhausbauweise, Photovoltaik- und Solaranlagen sowie ein internes Car-Sharing-Angebot werden Umweltbelastung und Energiekosten reduziert.

Wohnungen dem Markt entziehen

Unser Ziel ist es, unseren Mitgliedern ein bezahlbares und selbstbestimmtes Wohnen ohne Angst vor Mieterhöhungen verschaffen. Als Genossenschaft entziehen wir Wohnraum der Spekulation und halten ihn preisgünstig.
Deshalb machen wir nur so viel Gewinn, wie wir für spätere Sanierungen und Modernisierungen zurücklegen wollen, um hohe Mieterhöhungen in der Zukunft zu vermeiden.
Wenn Bestände weitgehend abbezahlt sind, sollen ihre Mieterträge außerdem die Finanzierung neuer Projekte unterstützen.

Wohnungen für alle Einkommen

Wir versuchen, für alle Einkommensgruppen günstige Finanzierungsmodelle zu entwickeln. Die Baukosten werden über Bankkredite, private Nachrangdarlehen und Einlagen der Mitglieder finanziert. Mitglieder mit größerem Vermögen können sich an den Baukosten ihrer Wohnung beteiligen und dadurch im Falle einer entsprechend hohen Beteiligung praktisch mietfrei wohnen. Für Wohnungen von Mitgliedern, die wenig Geld einbringen können, sind höhere Kredite erforderlich und damit höhere Mieten zur Deckung der Zinskosten.

Damit auch Geringverdiener bei uns Wohnraum finden, erreichten wir möglichst ein Drittel der Wohnungen als öffentlich geförderte Sozialmietwohnungen.

In den ersten beiden Projekten haben wir auch eigentumsähnliche Dauerwohnrechte nach WEG verkauft. Hintergrund waren die Attraktivität der Eigenheimzulage sowie die damalige Unwilligkeit der Banken, Mietwohnungen zu finanzieren. Dies hat sich nicht bewährt. Obwohl die Dauerwohnrechte zum Selbstkostenpreis an Mitglieder verkauft wurden, verlangen diese oder ihre Erben bei Verkauf in der Regel hohe Marktaufschläge und das genossenschaftliche Ziel stabiler Wohnkosten wird verfehlt.

Die zweite Miete

Wir halten auch die Nebenkosten niedrig. Eine energiesparende Bauweise bremst den Anstieg der Heizkosten. Mieterstrom aus Photovoltaikanlagen senkt die Stromkosten. Die Förderung der Selbstverwaltung und Eigenarbeit der Bewohnerschaft hält die Kosten für Hausmeisterei und Verwaltung niedrig. Gemeinschafsträume helfen, privaten Wohnraum zu reduzieren und Geräte und Werkzeug können gemeinsam genutzt werden.

Selbstverwaltung

Die Hausgemeinschaften unter dem Dach von WohnSinn organisieren sich selbst, indem sie eine Bewohnervertretung wählen, der regelmäßig Bewohnerversammlungen abhält, um die Entscheidungen über die Regeln zur Gestaltung und Nutzung der Gemeinschaftsräume und -flächen, über Fragen der Hausbewirtschaftung oder die Organisation gemeinsamer Aktivitäten zu treffen. Viele Arbeiten, die im Haus und im Garten erledigt werden müssen, organisieren Arbeitsgruppen der Bewohnerschaft. So werden die Hausmeisterei, Wartung, Betriebskostenabrechnung und Pflege der Außenanlagen weitgehend durch die Häuser erledigt.
Frei werdende Wohnungen werden von den Hausgemeinschaften im Rahmen der genossenschaftlichen Vorgaben selbst belegt.

Mehr…

Ziele von WohnSinn eG und Schlussfolgerungen aus unserer Geschichte für die Umsetzung von Wohnprojekten können Sie in folgendem, immer noch aktuellen Vortrag aus dem Jahr 2019 für den Wohnprojektetag Wiesbaden nachlesen:
Zum Vortrag Wiesbaden 2019 (PDF)

Die Satzung der Genossenschaft WohnSinn

Die Satzung können Sie als PDF öffnen und downloaden:
Zur Satzung zuletzt geändert am 19.10.2024 (PDF)

Mitglied werden

Mitglied kann werden, wer eine Wohnung bei WohnSinn eG jetzt oder in Zukunft nutzen möchte. Bei der Belegung freier Wohnungen haben Mitglieder Vorrang, soweit die Wohnung von der Größe her angemessen ist und sie die eventuell von der Hausgemeinschaft gesetzten Quoten an Alter, Behinderung, etc. erfüllen.

Für die Mitgliedschaft sind 750 € Einlagen (Geschäftsanteile) zu zeichnen, die bei Kündigung der Mitgliedschaft nach der Kündigungsfrist wieder ausbezahlt werden. Weiter erheben wir ein Eintrittsgeld von 50 €. Bei Bezug einer Wohnung sind weitere wohnungsbezogene Pflichteinlagen zu zahlen, deren Höhe von der Finanzierungsform und den Wohnungskosten abhängen.

Die Aufnahme ohne konkreten Wohnungswunsch erfolgt nach Besuch einer Bewohnerversammlung zur Einholung von Informationen und Abgabe einer unbedingten Beitrittserklärung, mit der die Satzung anerkannt wird. Über die Aufnahme entscheidet die Generalversammlung.

Erfolgt die Bewerbung im Zusammenhang mit der Belegung einer freien Wohnung, gibt die betreffende Hausgemeinschaft nach Auswahl eine Empfehlung zur Aufnahme ab und der Vorstand nimmt nach Erhalt der Beitrittserklärung auf.

Falls Sie Mitglied werden wollen, können Sie einen formlosen Antrag über Email stellen. Wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf.

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